Die Frage, ab welchem Alter eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern notwendig ist, tritt häufig auf und ist nicht pauschal zu beantworten. Der Behandlungsbeginn richtet sich nach dem jeweiligen Schweregrad der Zahn- bzw. Kieferfehlstellung.
Es wird zwischen einer Frühbehandlung im Milch- oder frühen Wechselgebiss sowie einer Behandlung im späten Wechselgebiss oder permanentenGebiss unterschieden.
Die frühzeitige Erkennung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen im Kindesalter kann der Entstehung nachfolgender Probleme vorbeugen und eine möglicherweise aufwändige Behandlung zu späterem Zeitpunkt verhindern. Oftmals reicht es bereits aus, die Kiefer- sowie Zahnentwicklung im Kindesalter zu beobachten.
Handelt es sich um eine ausgeprägte Fehlstellung wie zum Beispiel Kreuzbisse, eine stark vergrößerte Stufe zwischen Ober- und Unterkiefer oder deutliche Engstände, so kann ein frühzeitiger Behandlungsbeginn notwendig sein. Im Rahmen einer sogenannten Frühbehandlung kann die Gebissentwicklung, Sprache, Atmung und das Schlucken verbessert und eine störungsfreie Entwicklung gefördert werden.
Gehen Milchzähne durch Karies oder Unfälle frühzeitig verloren, müssen die entstandenen Zahnlücken fast immer offengehalten werden. Dadurch können Folgeprobleme für die bleibenden Zähne verhindert werden. Nach dem Verlust oder der Entfernung von Milchzähnen sollte also oftmals ein sogenannter Lückenhalter angefertigt werden. Bereits unsere kleinsten Patienten kommen sehr gut mit ihren Lückenhaltern zurecht.
Mit etwa 9 Jahren beginnt anschließend die zweite Wechselgebissphase. In diesem Alter sollte man also sichergehen, dass alleZähne ihren Platz im Zahnbogen finden und sich ein regelrechter Zusammenbiss einstellt. Außerdem kann in dieser Phase durch eine erhöhte Produktion von Wachstumshormonen das Schädel- bzw. Kieferwachstum ideal gesteuert werden. Wir empfehlen ab etwa 9 bis 10 Jahren einen generellen Beratungstermin!