Anti-Schnarchtherapie durch nächtliche Vorverlagerung des Unterkiefers
Nächtliches Schnarchen betrifft einen Großteil unserer Bevölkerung und geht mit einer Störung des Schlafs, Erschöpfung und Tagesmüdigkeit einher. Auch internistische Folgeerkrankungen können auftreten. Beim Schlafen entspannt sich die Muskulatur und der Unterkiefer fällt zurück. Dies kann zur Verengung der Atemwege führen und somit ursächlich für nächtliches Schnarchen und eine verminderte Sauerstoffzufuhr sein.
Insbesondere diese Form des Schnarchens kann von uns durch geeignete, individuell im Labor hergestellte Apparaturen behandelt werden. Durch sie kann eine mögliche Unterkieferrücklage beeinflusst werden, woraus eine Erweiterung der Atemwege resultiert und sich der Luftstrom im Bereich des Rachens (Pharynx) verändert. In vielen Fällen kann also eine Verbesserung der Schnarchsymptomatik erreicht werden.
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In unseren Praxen wird vorwiegend die Hamburger Unterkieferprotrusionsschiene (HUPS) verwendet. Aber auch andere Gerätetypen finden bei Bedarf Anwendung. Die HUPS halten wir aus langjähriger Erfahrung aufgrund des zierlichen Aufbaus für besonders verträglich. Das Gerät stört nicht beim Atmen und bietet zudem die Möglichkeit, auch nach der Herstellung durch eine Aktivierung die Lage des Unterkiefers zu verändern. Dieses ist nicht selten erforderlich bzw. gewünscht, damit die Wirkung des Gerätes noch verstärkt wird. Untersuchungen ergaben, dass beim Erwachsenen die nächtliche Protrusion des Unterkiefers für die Kiefergelenke unschädlich ist. Für Kinder und heranwachsende Jugendliche sind derartige Geräte grundsätzlich nicht geeignet.
Allerdings sind bei einer nicht unerheblichen Anzahl von Menschen Atemaussetzer über viele Sekunden festzustellen (obstruktive Schlafapnoe). Aus diesem Grund ist vor der Anwendung einer sogenannten Unterkieferprotrusionsschiene grundsätzlich eine internistische Voruntersuchung erforderlich. Eine HNO-ärztliche Untersuchung ist ebenfalls obligatorisch.
Sollte bei Ihnen das Schnarchen zu einem gesundheitlichen- oder sozialen Problem geworden sein, so können wir Ihnen in einem Beratungstermin Wege aufzeigen, welche die Folgen lindern oder im besten Fall sogar beseitigen können.
In der Regel werden kieferorthopädische Maßnahmen bei Erwachsenen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
Voraussetzung ist jedoch, dass jegliche Zusatzversicherung vor dem ersten Beratungstermin in unserer Praxis abgeschlossen sein sollte. Eine weitere Ausnahme stellen schwerwiegende Kieferfehlstellungen dar, welche über die kieferorthopädische Behandlung hinaus auch einen operativen Eingriff erfordern. Darüber hinaus bieten wir allen Patienten grundsätzlich individuelle und zinsfreie Ratenzahlungsmodelle.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen normalerweise einen Großteil der Kosten für die kieferorthopädische Therapie. Vor Beginn sollten Sie Ihrer Versicherung jedoch sicherheitshalber den von uns erstellten Behandlungs- und Kostenplan vorlegen und eine mögliche Übernahme absichern.
Sollten Sie Fragen haben oder ein unverbindliches Beratungsgespräch wünschen, so vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Praxis!